Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Januar 2023

1.Geltungsbereich; Gegenstand der Überlassung

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Serviced Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen zwischen
    • dem Betreiber des, Apartment Sehring
    • Barbara Sehring, Carl-von-Ossietzky-Straße 24, 59302 Oelde (im Folgenden Apartment Sehring genannt)
    • mit Dritten (im Folgenden „Kunden“ genannt)
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher in schriftlicher Form vereinbart wurde.
  3. Der Zustand und Ausstattung des Apartments gemäß Apartment Sehring-Beschreibung sind Bestandteil des Vertrages. Dieser Zustand wird durch den Kunden als vertragsgemäß anerkannt.
  4. Für den Fall, dass das gebuchte Apartment nicht verfügbar ist, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Mieter hieraus Ansprüche herleiten kann.
  5. Die Unter- oder Weitervermietung eines überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Apartment Sehring.

2. Vertragsschluss, Vertragspartner

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Buchende. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Kunde erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber dem Apartment Sehring an.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Apartment Sehring ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartment Sehring zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des  an  Apartment Sehring an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Die Preise können vom Apartment Sehring ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments und/oder Gäste, der Leistung des Apartment Sehring oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das  Apartment Sehring dem zustimmt.
  4. Rechnungen des Apartment Sehring sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Apartment Sehring ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das  Apartment Sehring berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.
  5. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Apartment Sehring ist vorbehalten.
  6.  Apartment Sehring ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des  Apartment Sehring aufrechnen oder mindern. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartment Sehring geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Apartment Sehring . Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Apartment Sehring zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem  Apartment Sehring und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Apartment Sehring auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Apartment Sehring ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Dem  Apartment Sehring steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem  Apartment Sehring kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5. Rücktritt des Apartment Sehring

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartment Sehring in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartment Sehring  auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartment Sehring gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Apartment Sehring ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Apartment Sehring  berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
  •  
    • höhere Gewalt oder andere vom  Apartment Sehring nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
    • das Apartment Sehring begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des  Apartment Sehring in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des  Apartment Sehring zuzurechnen ist
    • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 5 vorliegt.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des  Apartment Sehring entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
  2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment dem Apartment Sehring spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartment Sehring aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem
  4.  Apartment Sehring kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des Kunden

  1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Apartment Sehring , es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des, Apartment Sehring oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
  2. Wird eine ausgehändigter Schlüssel verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 20,00 Euro berechnet.

8. Haftung des Apartment Sehring

  1. Eine Haftung des  Apartment Sehring auf Schadensersatz gleich welcher Art (vertraglich oder gesetzlich) ist ausgeschlossen.
    Dieser Ausschluss gilt nicht

 

  • für Schäden, die das Apartment Sehring vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern das Apartment Sehring die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
  • für die zwingende Haftung des Apartment Sehring nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das Apartment Sehring beruhen.
  1. In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Apartment Sehring – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen, für das  Apartment Sehring bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist eine Haftung des Apartment Sehring für Schäden, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden oder Gastes zuzurechnen sind, ausgeschlossen.
  2. Die o. g. Haftungsbeschränkungen und Haftungssauschlüsse unter Ziffer 1. + 2. gelten auch für die Haftung des Apartment Sehring für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Apartment Sehring.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsschutz zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des  Apartment Sehring besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem von Apartment Sehring bereitgestellten Stellplatz abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern des Apartment Sehring.
  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Apartment Sehring übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
  5. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlusts der Ansprüche unverzüglich dem Apartment Sehring zu melden.

9. Hausordnung

Die geltenden Hausregeln sind ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Hausordnung kann hier eingesehen werden.

10. Datenschutz

Das  Apartment Sehring ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Kunden und den Gast – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern sowie durch von  Apartment Sehring beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.

11. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im  Apartment Sehring sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Apartment Sehring .
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Apartment Sehring. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Apartment Sehring.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Apartment Sehring unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.